BEG-Reform seit 21. Juli 2026 in Kraft: Neue Förderbedingungen bei KfW und BAFA – gestaffelter Einkommensbonus, Wegfall von Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag, sinkender Klimageschwindigkeitsbonus.
Als strategischer Partner begleite ich Sie von der ersten Analyse bis zur fertigen Umsetzung – mit Expertenwissen, klarem Konzept und vollem Commitment.
Ich bringe Ihr Gebäude dorthin, wo es hingehört.
Von der Analyse bis zur Umsetzung – ich begleite Sie durch jeden Schritt zu einem energieeffizienten und wertvolleren Gebäude.
Umfassende Bestandsaufnahme Ihres Gebäudes mit Schwachstellenanalyse, Verbrauchsauswertung und Einsparpotenzial-Berechnung als Grundlage aller Maßnahmen.
Gebäudecheck inklusiveMaßgeschneidertes Stufenkonzept (iSFP) zur schrittweisen Verbesserung der Energieeffizienz – wirtschaftlich optimal geplant, förderfähig und auf Ihre Situation abgestimmt.
iSFP-zertifiziertIch identifiziere alle relevanten Förderprogramme (BAFA, KfW, Landesförderung) und übernehme die gesamte Antragstellung – für maximale Förderausschöpfung.
BAFA & KfW zugelassenErstellung des gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweises für Bedarfsausweis (Berechnung) und Verbrauchsausweis – schnell, rechtssicher und bundesweit gültig.
Bedarfs- & VerbrauchsausweisZuverlässige Baubegleitung während der Umsetzung energetischer Sanierungsmaßnahmen – Qualitätssicherung, Abnahme und Dokumentation für die Fördermittelauszahlung.
QualitätssicherungBeratung zum Gebäudeenergiegesetz (GEG), Anforderungen bei Kauf, Sanierung oder Neuinstallation von Heizungsanlagen – rechtssicher und verständlich erklärt.
Heizungsgesetz & GEGTransparent, strukturiert und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten – so arbeiten wir zusammen.
Wir analysieren gemeinsam Ihre Ausgangssituation, Ziele und Möglichkeiten – unverbindlich und auf Ihre Situation zugeschnitten.
Detaillierte Begehung und Bewertung Ihres Gebäudes. Ich erfasse alle relevanten Daten für eine präzise Bedarfsermittlung.
Individueller Sanierungsfahrplan mit optimaler Förderausschöpfung. Ich stelle alle Anträge und begleite den gesamten Prozess.
Zuverlässige Baubegleitung, Qualitätskontrolle und abschließende Dokumentation für die erfolgreiche Fördermittelauszahlung.
Als zugelassener Energieeffizienz-Experte kenne ich alle relevanten Förderprogramme und sorge dafür, dass Sie das Maximum herausholen.
Die überarbeiteten Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind veröffentlicht und seit dem 21. Juli 2026 anwendbar. KfW und BAFA nehmen Anträge wieder zu den neuen Konditionen an. Die Grundstruktur bleibt unverändert: KfW für den Heizungstausch, BAFA für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle.
Vor dem 21. Juli eingereichte Anträge werden noch nach den bisherigen Konditionen geprüft und bewilligt, bereits zugesagte Anträge bleiben unberührt und werden zu alten Konditionen ausgezahlt. Wichtig für die weitere Planung: Die Förderung sinkt planmäßig weiter – die nächste Absenkungsstufe greift bereits am 1. Februar 2027.
Wer einen Heizungstausch plant, sollte jetzt zügig einen Antrag stellen: Förderfähige Kosten und Klimageschwindigkeitsbonus sinken bereits zum 1. Februar 2027 in die nächste Absenkungsstufe – jedes Halbjahr Warten kostet spürbar Fördergeld. Bei Einzelmaßnahmen lohnt sich eine individuelle Prüfung, insbesondere bei Mehrfamilienhäusern und wenn ein iSFP infrage kommt. Ich berate Sie gerne, welche Variante für Ihr Projekt aktuell die beste ist.
Hinweis: Diese Übersicht basiert auf den seit 21.07.2026 veröffentlichten Förderrichtlinien von BMWE, KfW und BAFA (Stand 23.07.2026). Änderungen und Detailregelungen über FAQ und Merkblätter der Förderstellen bleiben vorbehalten.
Jetzt individuelle Förderberatung anfragenUm die Auswirkungen der Reform greifbar zu machen, habe ich eine Beispielrechnung für eine vierköpfige Familie erstellt, die eine funktionstüchtige Ölheizung austauscht (Investitionssumme 35.000 €) – einmal beim Antrag in diesem Halbjahr, einmal bei einem Antrag im ersten Halbjahr 2027 und einmal im ersten Halbjahr 2028.
Maßgeblich ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde Haushaltseinkommen (Durchschnitt aus den Steuerbescheiden des 2. und 3. Jahres vor Antragstellung). Bei 50.000 € Bruttojahreseinkommen liegt das zu versteuernde Einkommen nach Abzügen (Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben etc.) typischerweise deutlich darunter. Hier wird beispielhaft mit 35.000 € zu versteuerndem Einkommen gerechnet – eine Annahme zur Veranschaulichung, die im Einzelfall anhand der tatsächlichen Steuerbescheide zu prüfen ist.
| Förderfähige Kosten (1. WE) | 28.000 € |
| Grundförderung (30 %) | 8.400 € |
| Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) | 4.480 € |
| Einkommensbonus (40 %) | 11.200 € |
| Zuschuss (Satz gedeckelt auf 80 %) | 22.400 € |
| Eigenanteil | 12.600 € |
| Förderfähige Kosten | 27.250 € |
| Grundförderung (30 %) | 8.175 € |
| Klimageschwindigkeitsbonus (12 %) | 3.270 € |
| Einkommensbonus (40 %) | 10.900 € |
| Zuschuss (Satz gedeckelt auf 80 %) | 21.800 € |
| Eigenanteil | 13.200 € |
| Förderfähige Kosten | 25.750 € |
| Grundförderung (30 %) | 7.725 € |
| Klimageschwindigkeitsbonus (4 %) | 1.030 € |
| Einkommensbonus (40 %) | 10.300 € |
| Zuschuss (Satz 74 %, keine Deckelung) | 19.055 € |
| Eigenanteil | 15.945 € |
Hinweis zu Stufe 2 und 3: Zum 1.2. des jeweiligen Jahres sinken Klimageschwindigkeitsbonus und förderfähige Höchstkosten erneut. Da dieser Stichtag mitten im ersten Halbjahr liegt und den Großteil davon betrifft, wurde hier mit den ab Februar geltenden, niedrigeren Sätzen gerechnet. Nur ein Antrag im Januar würde noch von den Werten der jeweiligen Vorstufe profitieren.
| Zeitraum | Zuschuss | Eigenanteil |
|---|---|---|
| Stufe 1 – 2. Halbjahr 2026 | 22.400 € | 12.600 € |
| Stufe 2 – 1. Halbjahr 2027 | 21.800 € | 13.200 € |
| Stufe 3 – 1. Halbjahr 2028 | 19.055 € | 15.945 € |
Der Eigenanteil steigt über die drei Stufen um rund 3.345 € – getrieben vor allem durch den auslaufenden Klimageschwindigkeitsbonus (16 % → 4 %) und die sinkenden förderfähigen Höchstkosten. Der Einkommensbonus selbst bleibt für diese Familie dank Familienzuschlag konstant in der obersten Stufe. Zusätzlich ist ab dem ersten Quartal 2027 ein Wertschöpfungsbonus von 15 % für Wärmepumpen aus EU-Fertigung vorgesehen; da der genaue Wert zum Zeitpunkt der Reformveröffentlichung noch nicht final feststand, ist er in Stufe 2 und 3 konservativ nicht eingerechnet – bei einer EU-gefertigten Wärmepumpe könnte die Förderung dort also noch etwas günstiger ausfallen.
Zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für energetische Sanierungen – von Einzelmaßnahmen bis zum Effizienzhaus.
bis zu 70% FörderungDirektzuschüsse für Heizungserneuerung, Wärmedämmung, Fenster, Lüftung und energetische Fachplanung.
bis zu 35% ZuschussMit einem iSFP erhalten Sie 5% Extra-Bonus auf alle Einzelmaßnahmen der BEG – ein erheblicher Mehrwert.
+5% Bonus-FörderungZusätzliche Programme des Landes Nordrhein-Westfalen für Wohngebäude und kommunale Gebäude ergänzen die Bundesförderung.
kombinierbarIch stelle sicher, dass alle Maßnahmen den aktuellen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes entsprechen.
rechtssicherAuch einzelne Maßnahmen wie Dach, Fassade, Kellerdecke, Fenster oder Heizung werden attraktiv gefördert.
flexibel kombinierbarSeit 2001 bin ich als Heizungsbauer tätig und bringe damit über zwei Jahrzehnte praktische Erfahrung in der Gebäudetechnik mit. Diese handwerkliche Basis ist das Fundament meiner Beratung – ich kenne Gebäude nicht nur auf dem Papier, sondern aus der Praxis.
Als staatlich geprüfter Techniker für Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik (seit 2019) und zertifizierter Gebäudeenergieberater nach HwO (seit 2025) begleite ich Sie kompetent von der ersten Analyse bis zur erfolgreichen Umsetzung.
Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Ich analysiere Ihre Situation und zeige Ihnen konkret, welche Maßnahmen und Förderungen für Sie in Frage kommen.
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